Bald wird das Verpackungsgesetz (VerpackG) die EPR-Registrierung obligatorisch machen. Dies gilt, wenn Sie über Amazon Deutschland verkaufen, und tritt am 1. Juli 2022 in Kraft. Sind Sie ein E-Commerce-Unternehmer, der über Amazon Deutschland verkauft und Kartons verwendet? Dann müssen Sie Ihre Registrierung vor dem 1. Juli abschließen. Andernfalls wird Amazon Ihre Produkte offline nehmen oder Sie riskieren hohe Geldstrafen. Achtung! Verkaufen Sie über einen anderen Marktplatz wie Zalando.de und haben Lagerbestände in Deutschland? Dann müssen Sie sich ebenfalls registrieren. Amazon plant, die EPR-Registrierung auch in Frankreich verpflichtend zu machen, jedoch nicht in so kurzer Zeit. Daher konzentriert sich dieser Blog hauptsächlich auf die deutsche EPR-Registrierung. Wir werden erläutern, was ein VerpackG beinhaltet, wer es benötigt und wie man es einrichtet!
Was genau enthält das Verpackungsgesetz?
Die Extended Producer Responsibility (EPR)-Registrierung ist Teil einer erneuerten Umweltpolitik von Amazon. Sie sorgt dafür, dass Sie als Verkäufer für den gesamten Lebenszyklus der von Ihnen verkauften Produkte verantwortlich sind. Dies gilt auch für die Entsorgung des Verpackungsmaterials! Sie betrifft Verkäufer, die Verpackungen für ihre Produkte verwenden.
Ziel der Registrierung ist es, Verkäufer, die Verpackungen in Verkehr bringen, auch für die damit verbundenen zusätzlichen Kosten verantwortlich zu machen, wie beispielsweise die Kosten für das Recycling von Verpackungsmaterialien. Die neue Regelung, das VerpackG (Verpackungsgesetz), ist die zweite Variante einer älteren Regelung, die die ordnungsgemäße Entsorgung von Verpackungen sicherstellt. Früher war dies die Verpackungsverordnung (VerpackV). Dieses ältere Modell ist bereits seit einiger Zeit in Kraft und berücksichtigte den massenhaften Online-Verkauf von Produkten und somit die Handhabung von Verpackungen nicht. Das VerpackG ist daher die modernisierte Version, die dem Rechnung trägt.
In Deutschland wird die EPR-Registrierung ab dem 1. Januar 2023 auch für elektronische Geräte und Batterien obligatorisch. Bis dahin ist es jedoch noch ein weiter Weg, denn momentan ist die EPR-Registrierung für Verpackungen das Wichtigste!
Wer sollte das VerpackG in Betracht ziehen?
Zunächst benötigte man eine EPR-Registrierung, wenn man überhaupt ein Lager in Deutschland hatte, doch jetzt übernimmt auch Amazon diese Regeln. Wenn Sie also über Amazon.de an deutsche Verbraucher verkaufen und Verpackungen für Ihre Produkte verwenden (wer tut das nicht?), müssen Sie sich ab dem 1. Juli registrieren und jährlich eine Erklärung über die Menge der in Deutschland in Verkehr gebrachten Verpackungen abgeben. Ihre Produkte können zum Beispiel in Plastik- oder Kartonverpackungen verpackt sein. Das VerpackG bezieht sich auf sowohl Primär- als auch Sekundärverpackungen, also sowohl auf die Verpackung, in der das Produkt selbst verpackt ist, als auch auf die Versandverpackung. Ein Telefon wird beispielsweise in einer kleinen Box verpackt, die anschließend in eine größere Box für den Versand gepackt wird. Ziemlich praktisch, oder? Wenn Sie Ihre EPR-Registrierung in Deutschland bereits erledigt haben, müssen Sie Amazon nur noch Ihre EPR-Nummer mitteilen. Die Nummern und Registrierungen werden im LUCID-Register geführt und sind auf der Webseite des Zentralen Verpackungsregisters (ZSVR).
Wie kann ich mich für EPR registrieren?
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, sich ordnungsgemäß für das VerpackG zu registrieren. Einige davon sind:
- Wenn Sie noch keine EPR-Nummer haben, können Sie diese über die Website des ZSVR (Zentrales Verpackungsregister) beantragen und die Registrierung selbst und ohne externe Hilfe abschließen.
- Als Verkäufer bei Amazon können Sie auch EPR-Dienstleistungen in Anspruch nehmen. Entscheiden Sie sich dafür, wird Ihnen ein EPR-Dienstleister Anleitungen zur Registrierung und Berichterstattung geben. Beantragen Sie es über diesen Link.
- Amazon hat auch ein spezielles Support-Büro für EPR-Registrierungen. Wenn Sie diese Option wählen, führt Sie ein Amazon-Kontakt telefonisch durch den Registrierungsprozess. Hier können Sie sich anmelden.
Duale Systeme und Abfallrecyclinganlagen
Sie sollten auch in Erwägung ziehen, sich bei einem dualen System zu registrieren: Sie können die obligatorische Verwaltung und das Recycling von Materialien an dieses System auslagern. Denn es ist unpraktisch (sogar unmöglich), all Ihre Verpackungen selbst von den Kunden zurückzuholen. Aus diesem Grund schließen Sie einen Vertrag mit einer dualen Partei ab. Auf dieser ZSVR-Seite finden Sie unter Punkt 8.2 eine Übersicht der aktuellen dualen Systeme.
Unabhängig davon, welchen Abfallverwerter Sie wählen, ist das Prinzip bei allen ziemlich gleich. Der Verbrauch wird für jede Verpackungsart angegeben. Dies erfolgt in Kilogramm. Jedes Jahr müssen Sie Ihren genauen Verbrauch pro Verpackungsmaterial angeben. Andernfalls drohen Ihnen Geldstrafen von bis zu 200.000 € oder sogar ein Exportverbot. Diese Angaben müssen Sie sowohl dem ZSVR als auch dem Abfallentsorgungsunternehmen melden und an letzteres zahlen.