Am 8. Dezember 2022 legte die Europäische Kommission ihre Vorschläge unter dem Titel „Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter“, kurz ViDA, vor. Diese Vorschläge zeigen die wichtigsten Bereiche auf, in denen die Mehrwertsteuer in der Europäischen Union in den kommenden Jahren modernisiert werden soll. Insbesondere die digitalen Meldepflichten in der EU werden erhebliche Auswirkungen auf den B2B-Handel innerhalb der EU haben. Was können wir zwischen 2024 und 2028 erwarten?
Dieser Überblick enthält aktuelle Informationen über alle Entwicklungen im Zusammenhang mit dem ViDA-Vorschlag. Wir führen Sie durch die Vorschriften, die zwischen 2024 und 2028 in Kraft treten werden, und stellen am Ende eine Zeitleiste mit allen Änderungen vor.
Warum wurde der Vorschlag „Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter“ gemacht?
Der Grund für den Vorschlag liegt auf der Hand: Laut Mehrwertsteuerbericht 2022 sind der EU im Jahr 2020 93 Milliarden Euro (!) an Mehrwertsteuereinnahmen entgangen. Bemerkenswerterweise ist etwa ein Viertel dieser entgangenen Einnahmen auf MwSt.-Betrug zurückzuführen, hauptsächlich im Zusammenhang mit dem innergemeinschaftlichen Handel. Darüber hinaus stellen die bestehenden Mehrwertsteuermechanismen eine komplexe Belastung für die Unternehmen dar, insbesondere für KMU und Scale-ups, die grenzüberschreitend verkaufen.
Mit den vorgeschlagenen Änderungen soll versucht werden, diese Lücke zu schließen. Es wird erwartet, dass die Vorschläge zu Mehreinnahmen bei der Mehrwertsteuer in Höhe von 18 Mrd. führen werden, davon 11 Mrd. (!) durch die Betrugsbekämpfung.
Der Vorschlag der Europäischen Kommission „Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter“ enthält drei wesentliche Änderungen:
Was wird sich ändern? Die 3 wichtigsten Punkte:
1. Digitale Berichterstattung in Echtzeit über elektronische Rechnungsstellung
Mit dieser Änderung wird die digitale MwSt-Meldung über die elektronische Rechnungsstellung eingeführt. Die Vorteile? Die Behörden werden dadurch schnell über Umsätze Bescheid wissen, was MwSt.-Betrug verhindern wird: Dies wird den MwSt.-Betrug um etwa 11 Mrd. EUR pro Jahr verringern. Darüber hinaus wird sie den Wirtschaftsbeteiligten in der EU (in den nächsten 10 Jahren!) jährlich 4,1 Milliarden Euro an Befolgungskosten ersparen und für mehr Einheitlichkeit zwischen den nationalen Systemen sorgen.
Hier sind die genauen Änderungen:
- Elektronische Rechnungsstellung: Ab dem 1. Januar 2028 wird die elektronische Rechnungsstellung (E-Invoicing) in der EU zur Norm. Nur in bestimmten, vom EU-Mitgliedstaat genehmigten Fällen sind Papierrechnungen noch zulässig.
- Rechnungsstandard: EU führt einheitlichen E-Invoice-Standard ein. Die Unternehmen können diese Methode ohne vorherige Genehmigung des Käufers oder Überprüfung durch die Steuerbehörden anwenden.
- Digitale Berichterstattung in Echtzeit: Die aktuelle EU-Lieferantenliste verschwindet. Ab dem 1. Januar 2028 wird es ein neues Meldesystem für bestimmte Lieferungen und Dienstleistungen geben, das „Real-Time Digital Reporting“ genannt wird. Die Unternehmen erstatten auf der Grundlage der einzelnen Transaktionen Bericht und haben dafür zwei Arbeitstage nach der Rechnungsstellung Zeit. Die Anforderungen an die Berichterstattung werden umfassender sein als die der derzeitigen EU-Lieferantenliste. Dies gilt auch für bestimmte „B2B-Fernverkehrsdienste“ mit obligatorischer Umkehrung der Steuerschuldnerschaft.
- Rechnungsstellung in Echtzeit: Für innergemeinschaftliche Lieferungen von Gegenständen werden die Rechnungsstellungsvorschriften strenger. Ab dem 1. Januar 2028 müssen Rechnungen innerhalb von zwei Arbeitstagen nach dem Besteuerungszeitpunkt ausgestellt werden. Dies gilt auch für bestimmte B2B-Dienstleistungen, die im Rahmen der Umkehrung der Steuerschuldnerschaft von Anbietern außerhalb des betreffenden EU-Mitgliedstaats erbracht werden.
- Andere digitale Meldepflichten: Die EU-Länder können beschließen, digitale Meldepflichten für andere Arten von Transaktionen einzuführen, etwa für Inlandslieferungen zwischen Unternehmen oder an Endkunden.
2. Überarbeitete Mehrwertsteuerregeln für die Plattformökonomie
Die Europäische Kommission will neue Regeln für die Plattformökonomie. In einer Plattformökonomie fungieren digitale Plattformen als Vermittler zwischen Anbietern und Verbrauchern. Denken Sie an beliebte Online-Marktplätze wie Amazon und eBay.
Sie konzentrieren sich auf die „Deemed-Supplier-Regelung“ für Plattformen wie AirBnB und Uber in den Bereichen Kurzzeitaufenthalte und Transport. Der Vorschlag sieht vor, dass die Plattformen (die Betreiber) für die Erhebung und Abführung der Mehrwertsteuer verantwortlich sind, wenn ihre Nutzer, z. B. kleine Unternehmen oder einzelne Anbieter, dies nicht tun.
Zusammen mit anderen Anpassungen sorgt dies für ein einheitliches Vorgehen in allen EU-Ländern und für gleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen Online- und traditionellen Dienstleistungen (wie Taxis und Hotels) und Online-Plattformen (wie AirBnB und Uber). Außerdem wird es für KMU einfacher, die MwSt-Vorschriften in anderen EU-Ländern zu verstehen und einzuhalten.
3. Eine einzige EU-Mehrwertsteuerregistrierung
Dieser Vorschlag betrifft die Ausweitung des One-Stop-Shop-Systems. Ein kurzer Rückblick: Das System der einzigen Anlaufstelle (One Stop Shop, OSS), wie wir es kennen, ist relativ neu. Die Regelung trat am 1. Juli 2021 in Kraft und markierte die Einführung eines einheitlichen europäischen Schwellenwerts von 10.000 EUR für alle Fernverkäufe. Dank des OSS wird die internationale Mehrwertsteuerregelung für viele Unternehmer vereinfacht: Man muss nur einmal im Quartal eine OSS-Erklärung bei den Steuerbehörden einreichen. Sie sorgt dann dafür, dass der richtige Mehrwertsteuerbetrag an die EU-Länder verteilt wird, in denen der Unternehmer tätig ist.
Was wird sich ändern? Die Regelung der einzigen Anlaufstelle (One-Stop-Shop, OSS) kann ab 2025 verlängert werden. Gegenwärtig ermöglicht das OSS einigen Unternehmen, sich nur in einem einzigen EU-Land für die Mehrwertsteuer registrieren zu lassen, obwohl sie in mehreren Ländern tätig sind. Dadurch können sich Unternehmen, die an Verbraucher in einem anderen EU-Mitgliedstaat verkaufen, einmal für die gesamte EU für die Mehrwertsteuer registrieren lassen und ihre Verpflichtungen über ein zentrales Online-Portal in ihrer eigenen Sprache erfüllen. Die Kommission möchte, dass dies auch Dinge wie Lieferungen und Anlagen sowie die Verbringung von eigenen Gütern innerhalb der EU umfasst. Darüber hinaus läuft die Vereinfachung der „Abrufbestände“ aus.
Darüber hinaus plant die Europäische Kommission eine obligatorische Umkehrung der Steuerschuldnerschaft für B2B-Lieferungen von Anbietern außerhalb eines EU-Mitgliedstaats an mehrwertsteuerlich registrierte Kunden in diesem Staat. Dadurch dürfte sich auch die Zahl der MwSt-Registrierungen für internationale Unternehmen verringern.
Um die Erhebung der Mehrwertsteuer weiter zu verbessern, wird unter anderem der „Import One Stop Shop“ (IOSS) für bestimmte Plattformen, die an Verbraucher innerhalb der Europäischen Union verkaufen, verbindlich vorgeschrieben.
Welche Auswirkungen hat ViDA auf Ihr Unternehmen?
Die Änderungen haben viele Vorteile. So könnte die Einführung digitaler Echtzeit-Meldungen den Mitgliedstaaten helfen, in den nächsten zehn Jahren jährlich bis zu 11 Milliarden Euro zurückzuerhalten. Darüber hinaus sorgen gestraffte Mehrwertsteuervorschriften für mehr Fairness und eine einfachere Einhaltung der Vorschriften in der Plattformökonomie. Schließlich könnte die Einführung eines einheitlichen Modells für die Mehrwertsteuerregistrierung in der EU den Unternehmen, insbesondere den KMU, helfen, in den nächsten zehn Jahren jährlich rund 8,7 Milliarden Euro an Verwaltungskosten einzusparen.
Aber was werden Sie bemerken?
- Digitale Berichterstattung in Echtzeit über die elektronische Rechnungsstellung:
- Für Verkäufer auf Plattformen wie Amazon, Bol.com und Shopify wird dies wahrscheinlich einen erhöhten Verwaltungsaufwand bedeuten. Vor allem in der Anfangsphase, da die Systeme an die digitale Berichterstattung in Echtzeit angepasst werden müssen.
- Überarbeitete Mehrwertsteuervorschriften für die Plattformwirtschaft:
- Plattformen wie Amazon oder Bol.com können für die Erhebung und Abführung der Mehrwertsteuer im Namen ihrer Verkäufer verantwortlich werden, insbesondere wenn es sich bei diesen Verkäufern um Kleinunternehmer oder Einzelverkäufer handelt. Wie die Plattformen dies ausgestalten werden und ob es zusätzliche Regeln oder Compliance-Kontrollen für Verkäufer geben wird, ist noch unklar.
- Eine einzige EU-Mehrwertsteuerregistrierung:
- Für internationale Verkäufer, die Plattformen nutzen, könnte die Ausweitung der OSS-Regelung ein Segen sein. Es vereinfacht das Verfahren für die Mehrwertsteuererklärung erheblich.
- Andererseits könnte die obligatorische Verlagerung der Steuerschuldnerschaft den Unternehmen, die Waren in verschiedenen EU-Ländern verkaufen, einen geringeren Verwaltungsaufwand bringen.
Was nun?
Die EU-Finanzminister („ECOFIN“) trafen sich am 11. und 12. September 2023, um die Vorschläge zu prüfen, und werden dies am 15. und 16. September erneut tun. Mehrere EU-Mitgliedstaaten haben bereits eine Verschiebung der neuen Vorschriften um mindestens ein Jahr gefordert, insbesondere der überarbeiteten Vorschriften für die elektronische Rechnungsstellung im Jahr 2028. Spanien, das derzeit den Vorsitz im EU-Rat innehat, möchte, dass die Finanzminister bei ihrem Ecofin-Treffen am 8. Dezember 2023 ein positives Votum abgeben. Diese Abstimmung ist unerlässlich, um die vorgeschlagene Einführung der neuen Vorschriften zwischen 2024 und 2028 zu ermöglichen.
Ties den Dekker, CEO von Staxxer, ist nicht überrascht über die Forderung nach einer Verzögerung: „Der One Stop Shop, wie wir ihn kennen, ist noch nicht aus den Kinderschuhen heraus. Wir sehen, dass der durchschnittliche E-Commerce-Unternehmer den OSS noch nicht beherrscht, weshalb die Steuerbehörden auch falsche oder unvollständige OSS-Erklärungen erhalten. Ich denke, wir sollten zuerst die erste Phase des OSS richtig abschließen, bevor wir über eine Erneuerung sprechen. Geben Sie der Sache Zeit.“
Nachstehend finden Sie einen Zeitplan, der alle Änderungen zusammenfasst. Möchten Sie es für Ihre eigene Rezension speichern? Sie können!
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