Registrierung für den EU One-Stop-Shop

Die Registrierung für die EU-Umsatzsteuerregelung der einzigen Anlaufstelle ist seit April 2021 möglich. Dennoch werden wir immer wieder mit Fragen zu dieser Registrierung konfrontiert. Die Registrierung ist einfach, wenn Sie wissen, wie es geht. Hier ist eine kurze Schritt für Schritt Erklärung mit Screenshots.

Hinweis: Sie können sich freiwillig für das OSS-Verfahren registrieren und anmelden. Die Abführung der Umsatzsteuer ist jedoch obligatorisch. Wenn Sie auch ausländische USt. abführen müssen und dies über den One-Stop-Shop tun können, können Sie häufig auf eine umsatzsteuerliche Registrierung verzichten.

Schritt 1. Registrierung und Anmeldung beim BZSt

Besuchen Sie die
OSS-Homepage des Bundeszentralamtes für Steuern
(BZSt).

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Schritt 2. Aufrufen des Portals

Unter „Registrierung und Abmeldung“ finden Sie den Link zum „BZSt-Online-Portal“.

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Schritt 3. Anmeldung im BZSt-Online-Portal

Im Online-Portal des BZSt müssen Sie sich nun über „Mein BOP – Jetzt einloggen“ anmelden.

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Schritt 4. Identifizierung im Portal

Der Login ins BZSt-Online-Portal erfolgt zum Beispiel über eine pfx. Zertifikatsdatei und Ihr Passwort.

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Schritt 5. Formulare und Leistungen

Nach erfolgreicher Anmeldung wird nebenstehende Ansicht gezeigt. Wählen Sie „Formulare und Leistungen“.

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Schritt 6. Formular „Registrierungsanzeige“

Im Bereich „Formulare & Leistungen“ finden Sie über Auswahl von „Alle Formulare“ die „Registrierungsanzeige für die Teilnahme an der OSS EU-Regelung“ verlinkt.

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Schritt 7. Registrierungsprozess starten

Der Registrierungsprozess für das One-Stop-Shop-Verfahren startet, sobald Sie auf „Weiter“ klicken.

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Schritt 8. Prüfen und Bestätigen

Am Ende des Registrierungsprozesses werden Sie aufgefordert, alle Eingaben noch einmal zu überprüfen, bevor Sie das Formular dann endgültig versenden.

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Sie haben es geschafft!

Das BZSt wird Ihnen im Anschluss an die Einreichung des Formulars die erfolgte Beantragung der Registrierung für das OSS-Verfahren schriftlich bestätigen. Sie können Ihren Antrag im persönlichen Bereich in „Mein BOP“ jederzeit einsehen.

Nach Prüfung und Freigabe des Antrages durch das BZSt erhalten Sie die schriftliche Bestätigung über die erfolgreiche Registrierung zum One-Stop-Shop.

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