Wann genau muss ich die Mehrwertsteuererklärung abgeben?

Wann Genau Muss Ich Die Umsatzsteuervoranmeldung Abgeben?

Als E-Commerce-Unternehmer können die Fristen zur Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung ganz schön verwirrend sein. Vor allem, wenn Sie international tätig sind! Sollten Sie die Umsatzsteuervoranmeldung nun monatlich oder vierteljährlich abgeben? Oder geben Sie Ihre Umsatzsteuervoranmeldung jährlich ab? Wir listen alle Fristen für die Umsatzsteuervoranmeldung auf.

Wann muss ich One-Stop-Shop-Erklärungen einreichen?

Geben Sie Ihre Steuererklärung über den One Stop Shop (OSS) ab? Dann müssen Sie nur einmal eine vierteljährliche Steuererklärung abgeben. Sie erklären die Mehrwertsteuer für mehrere Länder gleichzeitig. Die Fristen für die Abgabe der OSS-Erklärungen und die Zahlung der Mehrwertsteuer sind gleich. Beide müssen am oder vor dem letzten Tag des Monats nach einem Berichtszeitraum (= 1 Quartal) erfolgen. Es mag logisch klingen, aber Sie sollten Ihre Mehrwertsteuererklärung nicht abgeben, wenn der Monat noch nicht vorbei ist. Um es klarer zu machen:

    • OSS-Bericht 1. Quartal: spätestens 30. April
    • OSS-Bericht 2. Quartal: spätestens 31. Juli
    • OSS-Bericht 3. Quartal: spätestens 31. Oktober
    • OSS-Bericht 4. Quartal: spätestens 31. Januar

Wenn Sie in einem Quartal keine vom OSS abgedeckten Lieferungen getätigt haben, müssen Sie trotzdem Ihre One-Stop-Shop-Erklärung abgeben. Machen Sie zwei Jahre lang „leere“ Steuererklärungen? Dann bekommen Sie vom Finanzamt eine Mitteilung und können nicht mehr am System teilnehmen. Wenn Sie drei Monate in Folge keine OSS-Erklärung abgeben, ist Ihnen die Teilnahme nicht mehr gestattet.

Sie möchten Ihre Steuererklärung abgeben? Die One-Stop-Shop-Meldung erfolgt über das Finanzamt . Müssen Sie sich trotzdem für den OSS anmelden? Wie das geht, lesen Sie
hier .

Wann muss ich eine lokale Umsatzsteuererklärung abgeben?

Wenn Sie den One-Stop-Shop nicht nutzen, sondern Ihre Umsatzsteuererklärungen über Ihr(e) örtliche(n) Finanzamt(e) einreichen, kann es schnell passieren, dass Sie den Überblick verlieren. Keine Sorge, wir haben eine Übersicht über die Fristen für die Umsatzsteuererklärung in jedem europäischen Land (und Großbritannien) zusammengestellt, bei der wir Ihnen helfen können.

  • Belgien:

    • In Belgien reichen Sie grundsätzlich monatlich Mehrwertsteuererklärungen ein. Wenn Ihr Unternehmen einen Jahresumsatz von weniger als 2,5 Millionen Euro hat, können Sie die Abgabe vierteljährlicher Erklärungen beantragen. In einigen Fällen ist dies nicht möglich und eine monatliche Berichterstattung ist obligatorisch:
      • Wenn der Umsatz aus der Lieferung von Computern, Mobiltelefonen, Mineralölen oder Kraftfahrzeugen 250.000 Euro pro Jahr übersteigt und/oder
      • wenn der Umsatz aus innergemeinschaftlichen Lieferungen im laufenden oder einem der vier vorangegangenen Quartale 50.000 Euro übersteigt.
    • Unternehmen müssen zudem eine jährliche Verkaufsliste vorlegen, in der alle inländischen B2B-Lieferungen aufgeführt sind, deren Jahresumsatz 250 Euro übersteigt.
  • Deutschland:

    • Du bist ein neuer Unternehmer in Deutschland? Dann musst du im ersten Jahr bis zu 13 Umsatzsteuererklärungen abgeben. Jeden Monat plus eine Jahresabschlussprüfung.
    • In den Folgejahren gibst du fünf Umsatzsteuervoranmeldungen ab. Du gibst dann nicht mehr monatlich, sondern vierteljährlich eine Steuererklärung ab. Zusätzlich gibst du eine Jahreserklärung ab.
  • Frankreich:

    • In Frankreich müssen Sie Ihre Umsatzsteuererklärung monatlich einreichen. Sie können die Einreichung einer vierteljährlichen oder jährlichen Umsatzsteuererklärung beantragen. Sie müssen dann eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:
      • Ihr Unternehmen hat einen Umsatz aus Warenlieferungen zwischen 82.800 und 789.000 Euro oder aus Dienstleistungen zwischen 33.200 und 238.000 Euro erzielt UND Ihr Unternehmen hatte im Vorjahr insgesamt weniger als 15.000 Euro Umsatzsteuerausgaben;
      • Ihr Unternehmen hat einen Umsatz von mehr als 789.000 Euro mit Waren und 238.000 Euro mit Dienstleistungen erzielt, die Umsatzsteuer des Vorjahres lag jedoch unter 4.000 Euro.
  • Italien:

    • Wie oft Sie in Italien Umsatzsteuererklärungen abgeben müssen, hängt von Ihrem Umsatz ab.
      • Liegt Ihr Umsatz über 700.000 Euro im Jahr? Dann geben Sie monatlich eine Steuererklärung ab.
      • Liegt Ihr Umsatz darunter, können Sie vierteljährlich Meldungen abgeben.
    • Darüber hinaus muss jedes Unternehmen einen Jahresbericht vorlegen.
  • Polen:

    • Ihre polnische Umsatzsteuererklärung wird monatlich erstellt. Ein Unternehmen kann jedoch wählen, ob es monatlich oder vierteljährlich Erklärungen einreichen möchte. Wenn Sie vierteljährlich Erklärungen einreichen möchten, müssen Sie möglicherweise trotzdem monatliche Umsatzsteuervorauszahlungen leisten.
      • Dies hängt von Ihrem Umsatz ab: Nur wenn Ihr Umsatz weniger als 5.068.000 PLN beträgt, können Sie die Mehrwertsteuer vierteljährlich zahlen.
    • Wenn Ihr Unternehmen „sensible Güter“ liefert (z. B. Kraftstoff, Rohgold und Stahl), müssen Sie Mehrwertsteuer zahlen und eine monatliche Erklärung einreichen.
  • Österreich:

    • In Österreich musst du deine Umsatzsteuer monatlich deklarieren. Eine Ausnahme gibt es: Wenn dein Unternehmen im Vorjahr weniger als 22.000 Euro Umsatz gemacht hat, kannst du vierteljährlich Erklärungen abgeben.
    • Neben der periodischen Umsatzsteuererklärung ist auch eine Jahreserklärung verpflichtend.
  • Spanien:

    • Liegt Ihr Jahresumsatz über 6 Millionen? Dann reichen Sie in Spanien monatlich Umsatzsteuererklärungen ein.
    • Wenn Ihr Umsatz unter 6 Millionen liegt, können Sie Ihre Mehrwertsteuer vierteljährlich deklarieren.
    • Zusätzlich zur periodischen Umsatzsteuererklärung müssen Sie auch eine Jahreserklärung abgeben.
  • Schweden:

    • In Schweden hängt der Zeitpunkt der Abgabe Ihrer Umsatzsteuererklärung von der Größe Ihres Unternehmens ab.
      • Ihr Umsatz liegt unter 1 Million schwedischen Kronen (ca. 94.000 €) pro Jahr? Dann können Sie wählen, ob Sie monatliche, vierteljährliche oder jährliche Erklärungen abgeben möchten.
      • Ihr Umsatz liegt zwischen 1 und 40 Millionen schwedischen Kronen (zwischen 94.000 und 3,8 Millionen Euro)? Dann können Sie wählen, ob Sie vierteljährliche oder monatliche Erklärungen abgeben möchten.
      • Beträgt Ihr Umsatz mehr als 40 Millionen schwedische Kronen (3,8 Millionen Euro)? Dann müssen Sie monatlich eine Erklärung abgeben.
  • Tschechien:

    • Die Standardfrist für die Umsatzsteuererklärung in der Tschechischen Republik beträgt einen Monat. Wenn Ihr Unternehmen im Vorjahr jedoch weniger als 10 Millionen tschechische Kronen (406.154,75 € ) umgesetzt hat, können Sie sich für eine vierteljährliche Abgabe entscheiden. Dies ist möglich, nachdem das Unternehmen drei Jahre lang registriert war.
    • Sie müssen keine Jahreserklärung abgeben!
  • England:

    • Sie reichen Ihre englische Umsatzsteuererklärung monatlich oder vierteljährlich ein.
  • Niederlande:

    • Niederländische Mehrwertsteuererklärungen werden vierteljährlich vorbereitet.
    • Nur wenn Ihr Unternehmen monatlich mehr als 15.000 Euro Umsatzsteuer zahlen muss, müssen Sie die Umsatzsteuer monatlich erklären.

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