von Renee

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Wann genau muss ich die Mehrwertsteuererklärung abgeben?

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Mehrwertsteuererklärung, wenn

Als Unternehmer im elektronischen Handel können die Erklärungsfristen ziemlich verwirrend sein. Vor allem, wenn Sie international tätig sind! Sollten Sie jetzt monatlich oder vierteljährlich Umsatzsteuererklärungen abgeben? Oder geben Sie Ihre Mehrwertsteuererklärung jährlich ab? Wir führen alle Fristen für die Mehrwertsteuererklärung auf.

Wann sollte ich One Stop Shop-Erklärungen abgeben?

Reichen Sie Ihre Steuererklärung über den One Stop Shop (OSS) ein? Dann müssen Sie nur einmal eine vierteljährliche Steuererklärung abgeben. Sie melden die Mehrwertsteuer für mehrere Länder gleichzeitig an. Die Fristen für die Einreichung der OSS-Erklärungen und die Entrichtung der Mehrwertsteuer sind identisch. Beides muss am oder vor dem letzten Tag des Monats erfolgen, der auf einen Meldezeitraum (= 1 Quartal) folgt. Es mag logisch klingen, aber Sie sollten Ihre Mehrwertsteuererklärung nicht abgeben, wenn der Monat noch nicht zu Ende ist. Um es deutlicher zu machen:

    • OSS-Meldung 1. Quartal: spätestens am 30. April
    • OSS-Meldung 2. Quartal: spätestens am 31. Juli
    • OSS-Meldung 3. Quartal: spätestens am 31. Oktober
    • OSS-Meldung 4. Quartal: spätestens am 31. Januar

Wenn Sie in einem Quartal keine unter die OSS fallenden Lieferungen vorgenommen haben, müssen Sie dennoch Ihre One-Stop-Shop-Meldung einreichen. Machen Sie zwei Jahre lang „leere“ Steuererklärungen? Sie werden dann vom Finanzamt benachrichtigt und können der Regelung nicht mehr beitreten. Wenn Sie drei Monate hintereinander keine OSS-Meldung einreichen, werden Sie nicht mehr zur Teilnahme zugelassen.

Sie möchten Ihre Steuererklärung abgeben? Die One-Stop-Shop-Meldung erfolgt über das Finanzamt. Müssen Sie sich noch für die OSS anmelden? Lesen Sie
hier
wie das funktioniert.

Wann muss ich eine lokale Mehrwertsteuererklärung abgeben?

Nutzen Sie nicht den One Stop Shop, sondern reichen Sie Ihre Mehrwertsteuererklärungen über Ihr(e) örtliche(s) Finanzamt(e) ein? Dann kann man völlig den Überblick verlieren. Keine Sorge, wir haben für jedes europäische Land (und das Vereinigte Königreich) eine Übersicht über die Fristen für die Mehrwertsteuererklärung zusammengestellt, bei der wir Ihnen helfen können.

  • Belgien:

    • Grundsätzlich reichen Sie in Belgien monatliche Mehrwertsteuererklärungen ein. Wenn Ihr Unternehmen einen Jahresumsatz von weniger als 2,5 Millionen Euro erzielt, können Sie die Abgabe vierteljährlicher Erklärungen beantragen. In einigen Fällen ist es nicht möglich, einen solchen Antrag zu stellen, und eine monatliche Meldung ist obligatorisch:
      • Wenn der Umsatz aus Lieferungen von Computern, Mobiltelefonen, Mineralölen oder Kraftfahrzeugen 250.000 € pro Jahr übersteigt und/oder;
      • wenn der Umsatz aus innergemeinschaftlichen Lieferungen im laufenden oder einem der vorangegangenen vier Quartale mehr als 50.000 € beträgt.
    • Die Unternehmen müssen außerdem eine jährliche Verkaufsliste vorlegen, in der alle inländischen B2B-Lieferungen aufgeführt sind, deren Jahresumsatz 250 € übersteigt.
  • Deutschland:

    • Neu als Unternehmer in Deutschland? Dann werden Sie im ersten Jahr bis zu 13 Mehrwertsteuererklärungen abgeben. Jeden Monat sowie eine jährliche Überprüfung.
    • In den darauffolgenden Jahren reichen Sie fünf Mehrwertsteuererklärungen ein. Sie reichen dann nicht mehr monatlich, sondern vierteljährlich eine Steuererklärung ein. Dazu kommt noch eine jährliche Erklärung.
  • Frankreich:

    • In Frankreich müssen Sie Ihre Mehrwertsteuererklärung monatlich abgeben. Sie können einen Antrag stellen, der es Ihnen ermöglicht, vierteljährliche oder jährliche MwSt-Erklärungen abzugeben. Dann müssen Sie einen der folgenden Punkte erfüllen:
      • Ihr Unternehmen hat einen Umsatz aus Warenlieferungen zwischen 82.800 € und 789.000 € oder aus Dienstleistungen zwischen 33.200 € und 238.000 € UND Ihr Unternehmen hatte im Vorjahr Mehrwertsteuerausgaben von insgesamt weniger als 15.000 €;
      • Ihr Unternehmen hat einen Umsatz von mehr als 789.000 € für Waren und 238.000 € für Dienstleistungen, aber die Mehrwertsteuer des Vorjahres lag nicht über 4.000 €.
  • Italien:

    • Wie oft Sie in Italien Umsatzsteuererklärungen abgeben müssen, hängt von Ihrem Umsatz ab.
      • Beträgt Ihr Umsatz mehr als 700.000 € pro Jahr? Dann reichen Sie monatliche Steuererklärungen ein.
      • Liegt Ihr Umsatz darunter, können Sie vierteljährliche Erklärungen abgeben.
    • Darüber hinaus muss jedes Unternehmen einen Jahresbericht einreichen.
  • Polen:

    • Ihre polnische Mehrwertsteuererklärung wird monatlich erstellt. Ein Unternehmen kann jedoch wählen, ob es monatliche oder vierteljährliche Erklärungen abgeben möchte. Möchten Sie vierteljährliche Erklärungen abgeben? Dann müssen Sie eventuell noch monatliche Umsatzsteuervorauszahlungen leisten.
      • Dies hängt von Ihrem Umsatz ab: Nur wenn Ihr Umsatz weniger als 5.068.000 PLN liegt, können Sie vierteljährlich Mehrwertsteuer zahlen.
    • Nun gut, wenn Ihr Unternehmen „sensible Waren“ liefert (z. B. Brennstoffe, Rohgold und Stahl), dann müssen Sie die Mehrwertsteuer abführen und monatlich eine Erklärung abgeben.
  • Österreich:

    • In Österreich müssen Sie Ihre Umsatzsteuer monatlich erklären. Es gibt eine Ausnahme: Wenn Ihr Unternehmen im Vorjahr weniger als 22.000 € Umsatz gemacht hat, können Sie vierteljährliche Erklärungen abgeben.
    • Neben der periodischen Mehrwertsteuererklärung ist auch eine jährliche Erklärung obligatorisch.
  • Spanien:

    • Beträgt Ihr Jahresumsatz mehr als 6 Millionen? Dann reichen Sie monatliche Mehrwertsteuererklärungen in Spanien ein.
    • Bleibt Ihr Umsatz unter 6 Millionen? Dann können Sie Ihre Mehrwertsteuer vierteljährlich erklären.
    • Neben der periodischen Mehrwertsteuererklärung müssen Sie auch eine jährliche Erklärung abgeben.
  • Schweden:

    • In Schweden hängt es von der Größe Ihres Unternehmens ab, wann Sie die Mehrwertsteuererklärung abgeben müssen.
      • Umsatz weniger als 1 Million schwedische Kronen (ca. 94.000 €) pro Jahr? Dann können Sie wählen, ob Sie monatliche, vierteljährliche oder jährliche Erklärungen abgeben wollen.
      • Umsatz zwischen 1 und 40 Millionen Schwedischen Kronen (zwischen 94.000 und 3,8 Millionen Euro)? Dann können Sie wählen, ob Sie vierteljährliche oder monatliche Erklärungen abgeben wollen.
      • Beträgt Ihr Umsatz mehr als 40 Millionen Schwedische Kronen (3,8 Millionen Euro)? Dann müssen Sie monatliche Erklärungen abgeben.
  • Tschechische Republik:

    • Die Standardfrist für die Mehrwertsteuererklärung beträgt in der Tschechischen Republik einen Monat. Wenn Ihr Unternehmen jedoch weniger als 10 Millionen tschechische Kronen (406.154,75 €)) im Vorjahr umgewandelt haben, können Sie sich für eine vierteljährliche Abgabe entscheiden. Sie kann, nachdem sie drei Jahre lang registriert wurde.
    • Sie müssen keine Jahreserklärung abgeben!
  • England:

    • Sie reichen Ihre englische Umsatzsteuererklärung monatlich oder vierteljährlich ein.
  • Niederlande:

    • Die niederländischen Mehrwertsteuererklärungen werden vierteljährlich erstellt.
    • Nur wenn Ihr Unternehmen jeden Monat mehr als 15.000 € an Mehrwertsteuer zu zahlen hat, müssen Sie die Mehrwertsteuer monatlich erklären.

Keine Angst vor Terminen?

Überlassen Sie uns Ihre Mehrwertsteuererklärung! Bei Staxxer sind Ihre europäischen Mehrwertsteuerangelegenheiten in guten Händen. Wir nehmen Ihnen die Arbeit ab, damit Sie sich auf das Wachstum Ihres Unternehmens konzentrieren können. Dann müssen Sie sich nicht mehr um die Frist für die Mehrwertsteuererklärung kümmern. Haben Sie bereits einen Buchhalter? Kein Problem! Staxxer passt nämlich hervorragend zu Ihrem Buchhalter. Für weitere Informationen: Vereinbaren Sie einen kostenlosen Beratungstermin mit uns! Dann werden wir sehen, welches Steuerbild zu Ihnen passt.

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Thomas van Mossel

Mehrwertsteuerberater

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