Was ist das Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondsG)?

Ab dem 1. Januar 2025 müssen Verkäufer auf dem deutschen Markt die EPR (Extended Producer Responsibility) Vorschriften für Einwegkunststoffprodukte (SUP, Single-Use Plastics) einhalten. Diese Vorschriften, die im deutschen Gesetz Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondsG) verankert sind, verpflichten Hersteller, die Kosten für die Reinigung von SUP-Abfällen zu übernehmen. Dieser Artikel bietet einen Überblick über die Kategorien, definiert, wer als Hersteller gilt, und erläutert die Verpflichtungen für SUP-Produkte.

Wie wird die EWKFondsG (DIVID) Registriernummer formuliert?

Die Registriernummer ist wie folgt formatiert: Rollencode-XXXXXX-DE:

  • Rollencode: H für Hersteller (Hersteller), A für Anspruchsberechtigte (Anspruchsberechtigte), B für Bevollmächtigte (Bevollmächtigte), in Großbuchstaben.
  • XXXXXX: Eine Kombination aus 6 Ziffern/Buchstaben, die Ihnen zugewiesen wird.
  • Ländercode: DE

Beispiel: H-123ABC-DE

EPR-Kategorien in Deutschland

Verkäufer in Deutschland müssen die EPR-Verpflichtungen in den folgenden Kategorien einhalten:

  • Verpackungen (VerpackG): Siehe die EPR-Anforderungen für Verpackungen in Deutschland.
  • Elektrische und elektronische Geräte (EEE): Siehe die EPR-Anforderungen für WEEE in Deutschland.
  • SUP-Produkte: Ab dem 1. Januar 2025 wird Amazon prüfen, ob Sie die EPR-Vorschriften für SUP-Produkte in Deutschland einhalten. Eine Nichteinhaltung kann zur Deaktivierung Ihrer Angebote auf Amazon führen.

Um konform zu sein, registrieren Sie sich bei der deutschen Umweltagentur (DIVID) und übermitteln Ihre Registriernummer im Compliance-Portal von Amazon. Die DIVID-Nummer ist vergleichbar mit der LUCID-Nummer für das VerpackG.

Was sind Einwegkunststoffprodukte (SUP)?

SUP-Produkte sind Artikel, die folgende Kriterien erfüllen:

  • Ganz oder teilweise aus Kunststoff hergestellt.
  • Nicht für den wiederholten Gebrauch während ihres Lebenszyklus bestimmt.

Beispiele für Produkte, die unter die SUP-Vorschriften fallen, sind:

  • Lebensmittelbehälter: Boxen für den sofortigen Verzehr, ohne weitere Zubereitung.
  • Tüten und Folienverpackungen: Flexible Verpackungen, wie z. B. Umhüllungen.
  • Plastiktragetaschen und Folienverpackungen: Mit einer Dicke von weniger als 50 Mikrometern.
  • Getränkebehälter für Flaschen bis 3 Liter: Einschließlich Verschlüsse.
  • Trinkbecher: Einschließlich Deckel und Verschlüsse.
  • Feuchttücher: Für die persönliche und häusliche Pflege.
  • Ballons: Ausgenommen Ballons, die nicht an Verbraucher abgegeben werden.
  • Tabakprodukte: Mit Filtern und Filtern für Tabakprodukte.

Nicht alle Kunststoffprodukte fallen unter SUP. Überprüfen Sie sorgfältig, ob Ihre Produkte unter die SUP-Vorschriften fallen.

Wer gilt als Hersteller von SUP-Produkten?

Sie sind Hersteller, wenn Sie als erster SUP-Produkte in Deutschland gewerblich verfügbar machen, unabhängig von Ihrem Standort. Selbst wenn Sie Produkte von nicht registrierten Herstellern anbieten, können Sie für die Registrierung und die damit verbundenen Erklärungen verantwortlich gemacht werden.

Verpflichtungen für Hersteller von SUP-Produkten

Als Hersteller von SUP-Produkten in Deutschland müssen Sie folgende Schritte befolgen:

  1. Registrierung im DIVID-Register: Registrieren Sie sich als Hersteller, geben Sie Ihre Produkttypen und Marken an und erhalten Sie Ihre Registriernummer.
  2. Bereitstellung der Registriernummer an Amazon: Dies erfolgt über das Compliance-Portal von Amazon, sobald es im dritten/vierten Quartal 2024 verfügbar ist.
  3. Meldung der SUP-Mengen und Zahlung der Abgabe: Ab 2025 müssen Sie jährlich die Mengen der in Deutschland verkauften SUP-Produkte an die deutsche Umweltagentur melden. Die Frist für diesen Bericht ist der 15. Mai.

Wichtige Erkenntnisse

Verpflichtungen gemäß dem EWKFondsG-Gesetz

Hersteller von Einwegkunststoffprodukten müssen sich vor dem Inverkehrbringen ihrer Produkte bei der deutschen Umweltagentur (Umweltbundesamt DIVID) registrieren. Eine Nichtregistrierung kann zu erheblichen Geldstrafen führen.

Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) und EWKFondsG

Hersteller sind verantwortlich für die Kosten der Sammlung, Reinigung und Entsorgung von SUP-Abfällen. Dies umfasst auch die Kosten für Aufklärungskampagnen und Verwaltungskosten.

Abgedeckte Produkttypen und deren Kosten

ProdukttypSammlungskostenReinigungskostenAufklärungskostenDatenerfassungs- und ÜbermittlungskostenVerwaltungskosten
LebensmittelbehälterXXXXX
Tüten und FolienverpackungenXXXXX
GetränkebehälterXXXXX
Getränkeflaschen bis 3 LiterXXXXX
TrinkbecherXXXXX
PlastiktragetaschenXXXXX
FeuchttücherXXXX
BallonsXXXX
TabakprodukteXXXXX

Jahresabgabe und Deklaration

Hersteller müssen eine Jahresabgabe (Einwegkunststoffabgabe) zahlen, basierend auf den Arten und Mengen der in Verkehr gebrachten SUP-Produkte. Diese Abgabe finanziert die Kosten für die Verwaltung von SUP-Abfällen. Der Satz wird nach Gewicht und Volumen der SUP-Produkte bestimmt.

Einhaltung und Strafen

Die Nicht-Einhaltung der Registrierungs- und Meldepflichten kann zu Geldstrafen von bis zu 100.000 Euro führen. Dies gilt sowohl für die Nichtregistrierung als auch für falsche oder unvollständige Registrierungsdaten.

Bevollmächtigte Vertreter

Ausländische Hersteller ohne Niederlassung in Deutschland müssen einen bevollmächtigten Vertreter in Deutschland benennen, um ihre gesetzlichen Verpflichtungen zu erfüllen. Dieser Vertreter handelt im Namen des Herstellers und ist für die Einhaltung der EPR-Anforderungen verantwortlich.

Transparenz und Berichterstattung

Die Umweltagentur wird eine Liste der registrierten Hersteller und deren Registrierungsdaten veröffentlichen. Hersteller müssen jährlich die Mengen der in Verkehr gebrachten SUP-Produkte melden.

Zukünftige Bewertungen

Die deutsche Regierung wird die Wirksamkeit dieses Gesetzes bis 2027 evaluieren. Die Bewertung wird sich auf nachhaltige Alternativen, die Abfallreduzierung in städtischen und ländlichen Gebieten und die Kosteneffizienz der Maßnahmen konzentrieren.

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