von Renee

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One-Stop-Shop: häufig gestellte Fragen

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Alles aus einer Hand

Obwohl das System der zentralen Anlaufstelle (One-Stop-Shop, OSS) seit mehr als zwei Jahren in Kraft ist, erhalten wir regelmäßig Fragen dazu. Daher beantwortet dieser Artikel die am häufigsten gestellten Fragen; ist Ihre nicht auch dabei? Vereinbaren Sie unten einen kostenlosen und unverbindlichen Termin und wir werden sehen, wie wir Ihnen weiterhelfen können.

Wann kann ich die Mehrwertsteuererklärung über den One-Stop-Shop abgeben?

Wenn Ihr Jahresumsatz im Fernabsatz 10.000 Euro übersteigt, haben Sie Anspruch auf die OSS. Eine Registrierung ist nicht obligatorisch, erleichtert aber oft die Mehrwertsteuer. Schließlich brauchen Sie nicht in jedem Land, in das Sie liefern, eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.*

Hinweis: Lagern Sie Aktien in einem anderen EU-Land ein? Dann brauchen Sie dort eine Mehrwertsteuernummer! Vor allem Amazon-Verkäufer, die FBA nutzen, müssen dies beachten.

Was sollte in lokalen Mehrwertsteuererklärungen im Gegensatz zu einer OSS-Erklärung angegeben werden?

Wenn Sie über eine One-Stop-Shop-Registrierung verfügen, müssen alle grenzüberschreitenden/grenzübergreifenden Transaktionen in einer OSS-Meldung angegeben werden. Lokale Umsätze müssen dann in der lokalen Umsatzsteuererklärung angegeben werden. B2B-Umsätze mit Verlagerung der Steuerschuldnerschaft und Ausfuhren in Länder außerhalb der EU sollten ebenfalls in den lokalen MwSt-Erklärungen angegeben werden.

  • Wenn Sie beispielsweise B2C-Produkte aus Ihrem deutschen Lagerbestand nach Deutschland liefern, wird dies in einer lokalen (deutschen) Umsatzsteuererklärung angegeben. Versenden Sie aus demselben Bestand nach Frankreich? Melden Sie es über den One Stop Shop.

Bitte beachten Sie, dass Sie, wenn Sie sich dafür entscheiden, Ihre grenzüberschreitende Mehrwertsteuer über die einzige Anlaufstelle zu erklären, grenzüberschreitende Verkäufe nicht mehr über lokale Mehrwertsteuererklärungen erklären können. Auch dann nicht, wenn Sie eine Mehrwertsteuernummer in dem betreffenden Land haben. Das ist ein weit verbreiteter Fehler: Man muss sich entscheiden, man kann nicht beides tun.

Zahle ich doppelt für lokale Mehrwertsteuererklärungen und One-Stop-Shop-Erklärungen?

Nein. Die OSS-Meldung umfasst nur grenzüberschreitende Transaktionen. Lokale Transaktionen sollten weiterhin in den lokalen Steuererklärungen angegeben werden, damit es nicht zu Überschneidungen oder Doppelzahlungen kommt.

Kann ich die Mehrwertsteuer über den One-Stop-Shop zurückfordern?

Nein, dies ist über das OSS nicht möglich, da die Steuerbehörden die Mehrwertsteuer in Ihrem Namen an andere Mitgliedstaaten abführen. Als niederländischer Unternehmer müssen Sie die Mehrwertsteuer über ein spezielles Formular von den niederländischen Steuerbehörden zurückfordern, es sei denn, Sie haben eine Mehrwertsteuernummer in dem betreffenden Land. Dann sollten Sie sich bei den Steuerbehörden des jeweiligen Landes erkundigen.

Kann eine OSS-Erklärung rückwirkend eingereicht werden?

Nein, das können Sie nicht. Ab dem Zeitpunkt, an dem der Schwellenwert von 10.000 Euro überschritten wird, muss die Mehrwertsteuer in den Ländern gezahlt werden, in die die Waren gehen. Wenn Sie dort nicht über eine OSS-Registrierung verfügen, müssen Sie dort eine MwSt-Nummer beantragen. Dies ermöglicht die rückwirkende Einreichung von Steuererklärungen. Sie können sich dann für die OSS registrieren lassen und die Mehrwertsteuernummer ab dem Datum der OSS-Registrierung löschen!

Wie funktioniert das Bestimmungsprinzip?

Das Bestimmungslandprinzip des One-Stop-Shops bedeutet, dass Sie den Mehrwertsteuersatz des Landes berechnen müssen, in das die Waren geliefert werden. Sie versenden ein Paket von den Niederlanden nach Deutschland? Sie sollten also nicht die niederländische Mehrwertsteuer, sondern den deutschen Satz berechnen.

Überlassen Sie Staxxer die Registrierung und Deklaration Ihrer OSS

Sind Sie sicher, dass alles, was die OSS betrifft, vorhanden ist? Dann können Sie es uns überlassen. Auch wenn Sie eine andere europäische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer benötigen oder eine europäische Umsatzsteuererklärung abgeben müssen, sind wir für Sie da. Wir kümmern uns um Ihre internationale Mehrwertsteuer, damit Sie sich auf das Wachstum Ihres Unternehmens konzentrieren können.

Vereinbaren Sie unten einen unverbindlichen Beratungstermin: Wir werden sehen, welche Lösung am besten zu Ihnen und Ihrem Unternehmen passt.

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Thomas van Mossel

Mehrwertsteuerberater

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