von Renee

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Auflistung der höchsten Mehrwertsteuer-Bußgelder in Europa

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Verzugszinsen Mehrwertsteuer

In der Europäischen Union müssen Unternehmen, die Mehrwertsteuer (MwSt.) zahlen müssen, strenge Regeln einhalten. Verstößt ein Unternehmen gegen diese Vorschriften, kann es mit Geldbußen bestraft werden. Dabei kann es sich um ein Bußgeld wegen Nichtabgabe der MwSt-Erklärung, wegen Zahlungsverzugs (Strafe für verspätete Zahlung der MwSt) oder wegen fehlender MwSt-Registrierung handeln.

Die Vorschriften sollen sicherstellen, dass alle Unternehmen in der EU fair behandelt werden und es keinen unlauteren Wettbewerb gibt. Das bedeutet, dass die Unternehmen dieselben Mehrwertsteuersätze anwenden und dieselben Regeln für die Berechnung und Zahlung der Mehrwertsteuer befolgen müssen.

Was sich jedoch von einem EU-Land zum anderen unterscheiden kann, sind die Geldbußen, die bei Nichteinhaltung der MwSt-Vorschriften verhängt werden. Einige EU-Länder arbeiten mit Prozentsätzen der fälligen Mehrwertsteuer, andere mit festen Beträgen. Im Folgenden sind die Länder mit den höchsten Bußgeldern nach Delikten aufgeführt:

Keine Mehrwertsteuerregistrierung

  1. Niederlande: Wenn Sie den Fehler nicht absichtlich begehen, wird kein Bußgeld verhängt. Wenn Sie dies jedoch absichtlich tun, beträgt das Bußgeld 25-200 % der geschuldeten MwSt. und kann strafrechtlich verfolgt werden.
  2. Slowenien4000-125000 € je nach Größe des Unternehmens und Schwere des Falles.
  3. Slowakei: €60-20000.
  4. Portugal: €600-15000.
  5. Luxemburg: €250-10000.
  6. Lettland100 % der zu dem Zeitpunkt, zu dem sich das Unternehmen hätte registrieren lassen müssen, fälligen Mehrwertsteuer.
  7. FinnlandMaximal 5000 Euro.
  8. EstlandHöchstbetrag: 3200 €.
  9. Italien: €500-2000.
  10. Belgien100 € pro Monat, in dem Sie sich zu Unrecht nicht für die Mehrwertsteuer registrieren lassen, höchstens jedoch 500 €.

Erklärung Standard

  1. Estland: Die Geldstrafe kann bis zu 32.000 € betragen, wenn Vorsatz nachgewiesen werden kann.
  2. Österreich: Sie werden mit einer Geldstrafe in Höhe von 10 % der geschuldeten Mehrwertsteuer pro nicht abgegebener Mehrwertsteuererklärung belegt. Haben Sie weniger als 50 Euro an Mehrwertsteuer geschuldet? Dann werden Sie nicht bestraft.
  3. DeutschlandHier beträgt das Bußgeld 10 % der geschuldeten Mehrwertsteuer, höchstens jedoch 25.000 €.
  4. Tschechische RepublikDie Geldbuße kann bis zu 5 % der geschuldeten Mehrwertsteuer betragen (höchstens 12 650 €). 0,05% Zinsen werden täglich hinzugefügt.
  5. KroatienDie Geldbuße für die Nichtabgabe der Mehrwertsteuererklärung kann zwischen 264 € und 66149 € liegen, wobei ein zusätzlicher Betrag von 5,75 % der geschuldeten Mehrwertsteuer möglich ist.
  6. Slowenien1000-125000 € je nach Größe und Schweregrad.
  7. Lettland700 € pro nicht abgegebener Mehrwertsteuererklärung.
  8. BulgarienBulgarien: Hier zahlen Sie zwischen 256 € und 5113 € pro nicht abgegebener Mehrwertsteuererklärung.
  9. Italien250 – 2.000 Euro. Wenn Sie die Jahreserklärung verspätet einreichen, werden 120-140 % der Mehrwertsteuer fällig, mindestens jedoch 250 €.
  10. BelgienIn Belgien zahlen Sie 100 Euro pro versäumter Anmeldung und pro Monat Verspätung.

Zahlungsverzug

  1. LettlandVerspätete Zahlung der Mehrwertsteuer in Lettland: 10-100% der geschuldeten Mehrwertsteuer, zuzüglich 0,05% Verzugszinsen pro Tag.
  2. Ungarn: Die Strafe beträgt das Zweifache des offiziellen Zinssatzes der Ungarischen Nationalbank. Um ein Bild zu malen:
    Der Zinssatz lag im September 2022 bei 13 %.
    .
  3. ZypernZypern: Hier wird eine Strafe in Höhe von 10 % der geschuldeten Mehrwertsteuer verhängt, zu der noch Zinsen in Höhe von 1,75 % pro Jahr hinzukommen.
  4. BulgarienHier werden Sie mit einer Geldstrafe in Höhe von 10 % der geschuldeten Mehrwertsteuer belegt.
  5. SlowakeiDie Strafe für verspätete Zahlung der Mehrwertsteuer beträgt das Vierfache des Verzugszinssatzes der Europäischen Bank oder mindestens 15 % der geschuldeten Mehrwertsteuer.
  6. SpanienWenn Sie <3 Monate im Rückstand sind, beträgt die Strafe 5 % der geschuldeten Mehrwertsteuer. Bei einem Zahlungsrückstand von 3-6 Monaten 10%, 6-12 Monaten 15% und >12 Monaten 20% der geschuldeten Mehrwertsteuer. Hinzu kommt ein nachlaufender Zinssatz von 3,75 % pro Jahr.
  7. Italien: Sie werden mit einer Geldstrafe von 0,1-3,75 % der geschuldeten Mehrwertsteuer pro Tag belegt.
  8. Finnland: Die Strafe für den Zahlungsverzug beträgt hier 7 % der geschuldeten Mehrwertsteuer.
  9. Frankreich: Die Strafe beträgt hier 5 % der geschuldeten Mehrwertsteuer zuzüglich 0,2 % Zinsen pro Monat.
  10. Kroatieneine Geldbuße in Höhe von 264-66150 €, zuzüglich 5,75 % Verzugszinsen.

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Thomas van Mossel

Mehrwertsteuerberater

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