Die EPR-Gesetz: So sieht sie aus

Ein wichtiger Schritt in Richtung unternehmerische Nachhaltigkeit ist die Einführung der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR), auch bekannt unter dem englischen Begriff Extended Producer Responsibility (EPR). Dieses Konzept, das die Verantwortung für das Produktlebenszyklusmanagement nicht nur den Verbrauchern, sondern auch den Herstellern überträgt, hat sich weltweit durchgesetzt.

In diesem Artikel gehen wir näher auf die europäische EPR-Gesetz ein, wobei der Schwerpunkt auf den spezifischen Umsetzungen in Deutschland und Frankreich liegt, und klären die abgedeckten Verpflichtungen und Kategorien.

Was ist EPR?

Die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) ist eine umweltpolitische Strategie, die darauf abzielt, die Hersteller für den gesamten Lebenszyklus ihrer Produkte verantwortlich zu machen, insbesondere für die Rücknahme, das Recycling und die endgültige Entsorgung. Das Konzept des EPR entstand in den 1990er Jahren, um die Abfallbewirtschaftung effizienter zu gestalten und die Umweltauswirkungen von Produkten zu verringern, indem die Hersteller dazu angehalten wurden, besser recycelbare und nachhaltigere Produkte zu entwickeln.

Wann gelten die EPR-Gesetz für Sie?

Die EPR-Gesetz gelten für Hersteller und Importeure, die Produkte vermarkten, die unter die EPR-Kategorien fallen. Diese Rechtsvorschriften verpflichten die Unternehmen, sich registrieren zu lassen und darüber zu berichten, wie ihre Produkte recycelt oder entsorgt werden. Die spezifischen Anforderungen und der Zeitpunkt, zu dem ein Unternehmen eine Registrierung vornehmen muss, können je nach Land und Produktart variieren.

Epr Umfassende Produktverantwortung Epr Gesetzgebung Konzept Illustration.

Warum ist die EPR-Gesetz plötzlich so wichtig?

EPR ist wichtig, weil es die Hersteller dazu anregt, über die Umweltauswirkungen ihrer Produkte während ihres gesamten Lebenszyklus nachzudenken. Indem den Herstellern die Verantwortung für das Ende des Lebenszyklus übertragen wird, werden sie ermutigt, Produkte zu entwickeln, die leichter zu recyceln sind, weniger Abfall produzieren und weniger umweltschädlich sind. Dies trägt nicht nur zu einer besseren Abfallbewirtschaftung bei, sondern fördert auch den Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft.

Beispiele: Wie sieht es in Europa aus?

Schauen wir uns nun an, wie der EPR in zwei europäischen Ländern umgesetzt wurde: Deutschland und Frankreich.

EPR-Gesetz in Deutschland

In Deutschland gibt es in der EPR-Gesetz drei Kategorien:

  • Das erste ist als „Verpackungsgesetz“ ( VerpackG) bekannt, streng und umfasst fast alle Arten von Verpackungen, die zum Verbraucher gelangen. Hersteller und Importeure von verpackten Waren sind verpflichtet, sich bei derZentralen Stelle Verpackungsregister“ registrieren zu lassen und nachzuweisen, dass ihre Verpackungen gesetzeskonform verwertet werden.
  • Die zweite Kategorie ist das ElektroG, auch bekannt als WEEE (Waste Electrical and Electronic Equipment). In dieser Kategorie geht es um Elektronik- und Elektroschrott.
  • Die dritte EPR-Kategorie in Deutschland ist das Batteriegesetz (BattG). Und wie der Name schon sagt, liegt der Schwerpunkt dieser Kategorie auf dem Recycling von Batterien.

Verkaufen Sie Produkte, die unter eine dieser Kategorien fallen? Dann müssen Sie sich in die Register eintragen. Und das werden Sie bald, denn das VerpackG bezieht sich auf (fast) alle Arten von Verpackungsmaterial. Brauchen Sie Hilfe bei Ihrer Anmeldung oder haben Sie Fragen? Dann kontaktieren Sie uns bitte.

EPR-Gesetz in Frankreich

Wenn Sie in Frankreich Produkte online verkaufen (z. B. über Amazon FBA), die möglicherweise in Plastik oder Karton verpackt sind, müssen Sie sich für EPR registrieren lassen. Nach dieser Registrierung sind Sie verpflichtet, jährlich über die Menge der von Ihnen nach Frankreich versandten Verpackungen (in Kilogramm) zu berichten. Für Unternehmen, die weniger als 10.000 Produkte pro Jahr verkaufen, schreibt die französische Gesetzgebung keinen detaillierten Bericht über die verwendeten Verpackungsmaterialien vor. In diesem Fall müssen Sie nur einen Jahresbeitrag von 80 € an die französische Recyclingorganisation zahlen, bei der Sie registriert sind.

Anmerkung: In Frankreich wird ausdrücklich zwischen bedrucktem Papier und anderen Verpackungen unterschieden. Eine Registrierung im Rahmen der EPR-Verordnung für bedrucktes Papier, wie z. B. Handbücher, ist nur erforderlich, wenn Ihr Unternehmen jährlich mehr als 5.000 Kilogramm Papier auf den französischen Markt bringt.

Was ist, wenn Sie sich nicht registrieren lassen?

Es handelt sich um eine Rechtsvorschrift, und wenn Sie sie nicht einhalten, hat das Konsequenzen. Um nur ein Beispiel zu nennen: Die Nichteinhaltung der EPR-Vorschriften kann in Deutschland mit einer Geldstrafe von bis zu 200 000 € geahndet werden. Und wenn Sie es schaffen, es noch verrückter zu machen, könnte es sogar zu einem Verkaufsverbot führen. Das will niemand!

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