Das passiert, wenn man die Regeln des One-Stop-Shops ignoriert

Als international tätiger Online-Unternehmer in Europa haben Sie zweifellos schon vom One-Stop-Shop (OSS) gehört. Die von der europäischen Steuerverwaltung eingeführte Regelung soll die Bearbeitung der Mehrwertsteuer vereinfachen. Aber was passiert, wenn man sich nicht an diese Regeln hält? In diesem Artikel gehen wir näher auf dieses Thema ein.

Was ist der One-Stop-Shop?

Kurz gesagt ist die einzige Anlaufstelle ein System, das es Ihnen ermöglicht, die Mehrwertsteuer für alle Verkäufe innerhalb der EU in einem einzigen EU-Land zu erklären und abzuführen. Das bedeutet, dass Sie als Unternehmer nicht in jedem Land, in dem Sie verkaufen, eine eigene Mehrwertsteuererklärung abgeben müssen. Eine sehr bequeme Regelung, die Ihnen bei richtiger Umsetzung Zeit und Geld spart.

Was passiert, wenn Sie die OSS-Regeln ignorieren?

Die Steuerbehörden haben strenge Regeln für die Anwendung der einzigen Anlaufstelle. Die Nichteinhaltung dieser Vorschriften kann eine Reihe unangenehmer Konsequenzen nach sich ziehen, wie z. B.:

Bußgelder und Strafen

Das erste und offensichtlichste Risiko bei Nichteinhaltung der OSS-Vorschriften besteht darin, dass Sie von den Steuerbehörden mit einer Geldstrafe belegt werden könnten. Die Höhe dieser Bußgelder ist von Land zu Land unterschiedlich, kann aber Tausende von Euro erreichen.

Administrative Komplikationen

Wenn Sie die Regeln der einzigen Anlaufstelle ignorieren, riskieren Sie außerdem, dass Sie sich mit einem Wirrwarr von verschiedenen Mehrwertsteuersätzen und Erklärungsverfahren herumschlagen müssen. Wenn Sie nämlich dreimal gegen die OSS-Teilnahmebedingungen verstoßen, werden Sie von der Teilnahme an der OSS ausgeschlossen.

In diesem Fall haben Sie 2 Möglichkeiten: 1) entweder Sie stellen den internationalen Verkauf ganz ein, oder 2) Sie reichen in jedem Land, in dem Sie verkaufen, eine separate Mehrwertsteuererklärung ein. Dazu müssen Sie sich auch um die Mehrwertsteuerregistrierung kümmern und auch die unterschiedlichen Meldeverfahren und Sprachbarrieren berücksichtigen. Sehr viel komplexer als die OSS, oder?

Dies ist ein erheblicher zusätzlicher Verwaltungsaufwand, der zu mehr potenziellen Fehlern führt, die wiederum zusätzliche Geldbußen nach sich ziehen können.

Wenn Sie von der OSS ausgeschlossen werden, gilt das Verbot für zwei Jahre in ganz Europa.

Schädigung des Rufs

Darüber hinaus kann die Nichteinhaltung der One-Stop-Shop-Vorschriften auch zu einer Schädigung des Rufs führen. Schließlich könnten die Kunden Sie als unzuverlässigen Verkäufer ansehen, was zu Umsatzeinbußen und negativen Bewertungen führen kann. Und die will natürlich niemand haben.

Wie können Sie diese Probleme vermeiden?

Die Einhaltung der OSS-Richtlinien ist (zum Glück) relativ einfach. Es beginnt mit der Registrierung bei der One-Stop-Shop-Steuerbehördedes Landes, in dem Sie ansässig sind. In den Niederlanden kann dies über„Mijn Belastingdienst Zakelijk“ erfolgen. Als Nächstes müssen Sie sicherstellen, dass Sie die richtigen Mehrwertsteuersätze auf Ihre Produkte und Dienstleistungen anwenden und Ihre Steuererklärungen fristgerecht einreichen.

Wenn das für Sie immer noch schwierig klingt oder wenn Sie es lieber auslagern möchten: Vereinbaren Sie einen Termin mit uns, damit wir uns gemeinsam Ihre Situation ansehen und Sie individuell beraten können. Nicht nur für den One Stop Shop, sondern auch für lokale europäische Mehrwertsteuererklärungen und Mehrwertsteuerregistrierungen. Unverbindlich, versteht sich.

Schlussfolgerung

Die Nichteinhaltung der One-Stop-Shop-Vorschriften kann zu Geldbußen, administrativen Komplikationen und Rufschädigung führen. Daher ist es wichtig, dass Sie als Online-Unternehmer diese Regeln verstehen und einhalten.

Wenn Sie noch Fragen zu den OSS-Vorschriften haben oder Hilfe bei deren Umsetzung benötigen, können Sie sich gerne an uns wenden, um eine individuelle Beratung zu erhalten. Es ist besser, jetzt zu handeln, als später die Konsequenzen zu tragen!

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