Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter: eine einzige Mehrwertsteuerregistrierung in der EU

Mehrwertsteuerregistrierung

Die EU führt eine einheitliche Mehrwertsteuerregistrierung ein, die sich an dem bestehenden Modell der einzigen Anlaufstelle orientiert. Dies ist Teil der Vorschläge der Europäischen Kommission: Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter (ViDA). Bei erfolgreicher Umsetzung von ViDA wird für die EU-Länder ein jährlicher Anstieg der Mehrwertsteuereinnahmen um 18 Milliarden Euro (!) und eine Verringerung der Befolgungskosten für Unternehmen um 5 Milliarden Euro über einen Zeitraum von 10 Jahren erwartet. Die Mehreinnahmen wären zum Teil darauf zurückzuführen, dass die vorgeschlagenen Änderungen den Mehrwertsteuerbetrug bekämpfen.

Der One Stop Shop wird auf weitere Verkaufsarten ausgeweitet. Unternehmen können sich in einem EU-Land registrieren lassen, um in der gesamten EU Handel zu treiben. Wie bei der derzeitigen einzigen Anlaufstelle ist das Land, in dem Unternehmen registriert werden müssen, das Land, in dem das Unternehmen eingetragen ist. Dies kommt Unternehmen zugute, die Produkte in anderen EU-Ländern lagern und sie später direkt an die Verbraucher verkaufen wollen. Diese Unternehmen können nun ihre Mehrwertsteuerverpflichtungen über eine Online-Plattform in einer Sprache verwalten.

Auswirkungen für Unternehmen

Unternehmen, die in der EU grenzüberschreitend tätig und mehrwertsteuerpflichtig sind, werden diese Änderungen bemerken:

  • Die Umkehrung der Steuerschuldnerschaft gilt für alle inländischen B2B-Umsätze nicht ansässiger Unternehmen, wobei die Verantwortung für die Zahlung der Mehrwertsteuer vom Verkäufer auf den Käufer übertragen wird. Dies gilt nicht für Transaktionen im Rahmen der Einschussregelung.
  • Das derzeitige System der Abrufbestände wird durch das neue OSS-System ersetzt. Dies bedeutet, dass für bestimmte Umsätze innerhalb der EU keine MwSt-Registrierung im Ausland mehr erforderlich ist. Das OSS-System wird diese innergemeinschaftlichen Bewegungen abdecken, mit Ausnahme von Kapitaltransfers.
  • Unternehmen, die über Online-Plattformen verkaufen, sollten beachten, dass das Lieferantenmodell nun für alle Verkäufe innerhalb der EU auf diesen Plattformen gilt, unabhängig vom Standort des Verkäufers oder der Art des Kunden.
  • Die Union OSS wird nun alle B2C-Verkäufe innerhalb der EU abdecken, einschließlich einer Reihe von Lieferungen. Die OSS kann auch für Inlandsverkäufe im Rahmen der Differenzbesteuerung verwendet werden.
  • Die OSS der Union wird es Unternehmen, die auf Online-Plattformen verkaufen, die im Land des Umsatzes nicht für MwSt-Zwecke registriert sind, ermöglichen, diese Plattformen zu nutzen, um ihre B2C-Inlandsumsätze zu melden.
  • Die OSS für Nicht-EU-Länder deckt nun Dienste von Nicht-EU-Anbietern für alle Endnutzer ab, auch wenn diese keinen festen Wohnsitz in der EU haben.
  • IOSS wird wichtig für den Fernabsatz von importierten Produkten über Plattformen, die das Lieferantenmodell nutzen.

Wann wird sie in Kraft treten?

Die EU-Finanzminister („Ecofin“) werden noch mehrmals zusammentreffen, um die ViDA-Vorschläge zu prüfen. Am 8. Dezember 2023 werden die Minister die geplante Umsetzung der Vorschriften zwischen 2024 und 2028 überprüfen. Mehrere EU-Mitgliedsstaaten haben bereits eine Verzögerung gefordert, so dass derzeit noch unklar ist, wann die Vorschriften in Kraft treten werden. Einen Überblick über den vorgeschlagenen Zeitplan finden Sie am Ende des Artikels.

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